Unsere Leistung für Sie.

Ziviltechnik

staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker und Ingenieurkonsulenten für:

  • Maschinenbau
  • Maschinenbau-Konstruktion-Gebäudetechnik

Schwerpunkt Heizung / Kälte / Lüftung / Klima / Sanitär und Regelung

Der kurze Begriff „Ziviltechniker“ bezeichnet eine Berufsgruppe, die in ihrer Vielseitigkeit einzigartig ist. Eines haben alle Ziviltechniker gemeinsam: Sie sind unabhängige Planungs- und Beratungsprofis.

Die Ziviltechnikerbefugnis enthält:
planende, prüfende, überwachende, beratende, koordinierende, treuhändische, mediative Kompetenzen, genauso wie die Vornahme von Messungen, die Erstellung von Gutachten, das Ausstellen öffentlicher Urkunden, die berufsmäßige Vertretung vor öffentlichen Behörden, die Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten.

Sie sind in ihrem Fachgebiet

Experten

Ihre Qualifikation tragen Ziviltechniker mit dem Führen des Staatsadlers auf ihren Dokumenten nach außen. Jeder Ziviltechniker hat eine individuelle Befugnisweite – abhängig von seiner akademischen Ausbildung. Die Befugnisbezeichnung lässt sein Fachgebiet erkennen.
Ziviltechniker bekennen sich zur Verantwortung und Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit.

Übersicht der

Befugnisse

DR. RUDOLF KUNESCH
Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, Ingenieurkonsulent für Maschinenbau.

Die Befugnis wurde vom zuständigen Bundesministerium mit Zahl 306.300/2-1/4/78 am 3. Mai 1978 verliehen.

DI (FH) JOHANN KUNESCH
Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, Ingenieurkonsulent für Maschinenbau-Konstruktion-Gebäudetechnik.

Die Befugnis wurde vom zuständigen Bundesministerium mit Zahl BMWFW-91.514/0349-I/3/2014, am 5. Mai 2014 verliehen.

KUNESCH CONSULTING ZT GMBH

Die Befugnis „Maschinenbau“ der Kunesch Consulting ZT GmbH wurde vom zuständigen Bundesminister mit Zahl BMWFJ-91.519/0086-I/3/2010, am 22. September 2010 verliehen.

Die Befugnis „Maschinenbau-Konstruktion-Gebäudetechnik“ der Kunesch Consulting ZT GmbH wurde vom zuständigen Bundesminister mit Zahl BMWFW-91.519/0110-I/3/2014, am 23. September 2014 verliehen.

„Alles Unmögliche, möglich machen!“

Dipl.-Ing (FH) Johann Kunesch